Neuer Richtlinienentwurf zur Seiltriebauslegung VDI 5020

Eine Arbeitsgruppe im Rahmen des VDI-Fachausschusses FA 304 „Krane“ stellte in Zusammenarbeit mit dem TSU e.V. einen Entwurf der VDI-Richtlinie 5020 für die Auslegung von Seiltrieben in Hebezeugen auf der diesjährigen Internationalen Kranfachtagung (https://kranfachtagung.de) in Magdeburg vor.
Gerhard Steinbach vom TSU e.V., der zusammen mit seinem Vereinskollegen Martin Anders einen wesentlichen Beitrag zur Erarbeitung der Richtlinie VDI 5020 geleistet hat, stellte in einem Vortrag das in der VDI-Richtlinie 5020 enthaltene bewährte Vorgehen zur Auslegung eines Seiltriebes, angelehnt an die DIN 15020 mit dem heute notwendigen Bezug zur europäischen Norm DIN EN 13001-3-2 detailliert vor.
Die heutigen notwendigen Nachweise der Seiltriebe nach DIN EN 13001-3-2 stellen Hersteller und Betreiber von Hebezeugen vor Herausforderungen und nicht jeder darin enthaltene Schritt ist sicherheitstechnisch nachvollziehbar oder gar vertretbar.
Eine sichere und mit einer ausreichenden Aufliegezeit versehene Auslegung der Seiltriebkomponenten ist das Ansinnen der neuen VDI-Richtlinie. Dieser Leitfaden folgt dem bewährten Laufzeit-basierten System der Triebwerksgruppen mit sog. c-Werten analog DIN 15020.
Neu in der VDI-Richtlinie 5020 sind

  • die Berücksichtigung aktueller Seilkonstruktionen durch angepasste c-Werte,
  • ein Bezug mit Hinweisen zum Arbeitszyklen-basierten System der DIN EN 13001 sowie
  • Erleichterungen für eine nachfolgende Durchführung der Nachweise in DIN EN 13001-3-2.

Die Fachleute des TSU e.V. helfen Ihnen gern im Rahmen von Beratungen und Schulungen zur Seiltriebauslegung und -berechnung nach aktueller Normung. Sprechen Sie uns an.

Kontakt: info@tsuev.com

Referenz:
Briem, U.; Novak, G.; Anders, M.; Steinbach, G.: Neue VDI-Richtlinie zur Seiltriebauslegung
28. Internationale Kranfachtagung. Magdeburg: Universität Magdeburg 2020. ISBN-13: 978-3-947068-08-1.